Mitgliedschaft 

Beiträge und Bedingungen

*Stand 01.02.2024

Mitgliedsbeiträge pro Jahr

Einzelperson  
Erwachsene Einzelperson (aktiv) * 130 €
Erwachsene Einzelperson (passiv) * 50 €
Schüler / Auszubildende / Studenten (16 - 25 Jahre) 60 €
Kind / Jugendliche (unter 16 Jahren) 40 €
   
Mehrfachmitgliedschaft  
Familienmitgliedschaft * 260 €
   
Gastspielergebühr pro Stunde und Spieler 5 €

* Reduktion des Jahresbeitrags um € 50 bereits inbegriffen aufgrund der Annahme des geleisteten Hüttendiensts

Kind/ Jugendliche unter 16 Jahre

Im Rahmen des Beitrags des Kindes/ Jugendlichen gibt es die Möglichkeit, dass das Kind/ der Jugendliche mit seinen Eltern die Vereinsanlage nutzen darf. Der Beitrag im Dienste der Sportgemeinschaft ist für die Eltern (außer Clubhausdienst) zu erbringen. Das Mitglied wird mit dem 16. Lebensjahr automatisch auf die Mitgliedschaft „Schüler / Auszubildende / Studenten 16 - 25 Jahre“ umgestellt.

 

Schüler / Auszubildende / Studenten 16 - 25 Jahre:

Das Mitglied wird ab dem 19. Lebensjahr automatisch auf eine Mitgliedschaft „Erwachsene Einzelperson aktiv“ umgestellt. Schüler, Auszubildende und Studenten werden mit Nachweis weiterhin in dieser Mitgliedsart geführt.

 

Familienmitgliedschaft:

Eine Familienmitgliedschaft umfasst zwei Erwachsene und deren Kinder (gemäß der Mitgliedsart „Kinder / Jugendliche unter 16 Jahren“ oder „Schüler / Auszubildende / Studenten 16 - 25 Jahre“). Der Beitrag im Dienste der Sportgemeinschaft ist von allen erwachsenen Familienmitgliedern zu erbringen. Kinder einer Familienmitgliedschaft werden automatisch mit Eintritt ins Berufsleben auf eine Mitgliedschaft „Erwachsene Einzelperson aktiv“ umgestellt.

 

Mitgliedschaft:

Mit der Unterschrift werden Aufnahme- und Mitgliedschaftsbedingungen, sowie die Satzung des Tennisclub Keltern anerkannt. Bei Jugendlichen unter 18 Jahren ist die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten erforderlich. Die Mitgliedschaft tritt erst nach schriftlicher Bestätigung und nach vorliegendem SEPA- Lastschriftmandat in Kraft.
Jedes Mitglied erhält einen Zugangschip (Zugang zu den Umkleiden, Duschen, Toiletten und der Platzanlage). Der Zugangschip bleibt Eigentum des TCK und darf nicht an Dritte ausgehändigt werden. Bei Verlust wird der Ersatz mit Euro 10,- in Rechnung gestellt.

 

Beitrag im Dienste der Sportgemeinschaft:

  • Frühjahrsinstandsetzung (Plätze, Anlage, Clubhaus)
  • Abräumen nach Saisonende
  • Sonstige Arbeitseinsätze (sofern erforderlich)
  • Mithilfe bei Veranstaltungen
  • Clubhausdienst

Soziales und kameradschaftliches Verhalten wird vorausgesetzt.

Jedes erwachsene Mitglied ab dem 19. Lebensjahr erklärt sich mit seiner Unterschrift bereit, bei der Bewirtung unseres Clubhauses mitzuwirken. Die Einteilung erfolgt jährlich zwischen Februar und April. Für die Mitarbeit beim Hüttendienst werden vom Jahresbeitrag der Erwachsenen (bei Familienmitgliedschaft pro Elternteil) Euro 50,- vorab weniger Mitgliedsbeitrag eingezogen. Bei nicht geleistetem Hüttendienst wird dieser Betrag nachfolgend eingezogen.

 

Zahlungsbedingungen:

Alle Beiträge und Gebühren werden per Lastschrift eingezogen. Hierzu muss der Verein zum Lastschrifteinzug ermächtigt werden. Siehe Anlage zu Aufnahmeantrag: SEPA-Lastschriftmandat.

 

Beendigung der Mitgliedschaft:

Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod. Kündigungsfrist: 6 Wochen zum Geschäftsjahresende (30.09.).

 

Datenschutz / Persönlichkeitsrechte

Der TCK erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten seiner Mitglieder (unter Einsatz von EDV) zur Erfüllung der in dieser Satzung aufgeführten Zwecke und Aufgaben (z.B. Name, Anschrift, Bankverbindung, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Geburtsdatum, Spiel-Lizenzen, Funktionen im Verein).

 

Durch ihre Mitgliedschaft und die damit verbundene Anerkennung der Satzung stimmen die Mitglieder der Erhebung, Verarbeitung (Speicherung, Veränderung und Übermittlung) und Nutzung ihrer personen-bezogenen Daten im Rahmen der Erfüllung der satzungsgemäßen Aufgaben und Zwecke des TCK zu. Eine anderweitige Datenverwendung (z.B. Datenverkauf) ist nicht statthaft.

 

Durch ihre Mitgliedschaft und die damit verbundene Anerkennung der Satzung stimmen die Mitglieder außerdem der Veröffentlichung von Namen, Bildern und sonstigen Daten (wie Ergebnisse, Mannschaftsgruppen, Ehrungen) in Print- und elektronischen / Sozialen Medien zu, soweit dies den satzungsgemäßen Aufgaben und Zwecken des Vereins entspricht.

 

Jedes Mitglied hat im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften das Recht auf Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten, deren Empfängern sowie den Zweck der Speicherung, das Recht auf Berichtigung seiner Daten im Falle der Unrichtigkeit sowie das Recht auf Löschung oder Sperrung seiner Daten.

 

Der Vereinsvorstand weist hiermit darauf hin, dass ausreichende technische Maßnahmen zur Gewährleistung des Datenschutzes getroffen wurden. Dennoch kann bei einer Veröffentlichung von personenbezogenen Mitgliederdaten im Internet ein umfassender Datenschutz nicht garantiert werden. Daher nimmt das Vereinsmitglied die Risiken für eine eventuelle Persönlichkeitsrechtsverletzung zur Kenntnis und ist sich bewusst,

  • dass die personenbezogenen Daten auch in Staaten abrufbar sind, die keine der Bundesrepublik Deutschland vergleichbaren Datenschutzbestimmungen kennen,
  • dass die Vertraulichkeit, die Integrität (Unverletzlichkeit), die Authentizität (Echtheit) und die Verfügbarkeit der personenbezogenen Daten nicht garantiert ist.

Das Vereinsmitglied trifft die Entscheidung zur Veröffentlichung seiner Daten im Internet freiwillig und kann seine Einwilligung gegenüber dem Vereinsvorstand jederzeit widerrufen.

 

Die TCK Datenschutzverordnung kann hier abgerufen werden.

 

Mit der Unterschrift des Aufnahmeantrages erkennt jedes Mitglied diese Aufnahme- und Mitgliedschaftsbedingungen sowie die Satzung des TCK an und bestätigt die Kenntnisnahme der Datenschutzverordnung.